Montag, 13. Juni 2016

Direkte Beklebung von Lebensmitteln: Das ist zu beachten

Anforderungen – Einsatzgebiete – Rechtliche Grundlagen

Etiketten für Lebensmittel mit 
speziellen Klebstoffen
Wenn es um Lebensmittel und damit um die Gesundheit des Verbrauchers geht, sind die gesetzlichen Vorschriften besonders streng – und das ist auch gut so. In Deutschland wurde die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln bis zum 12.12.2014 durch die deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) geregelt. Am 13.12.2014 wurde dieses Gesetz abgelöst durch eine neue europäische Verordnung (Nr. 1169/2011). Seit diesem Zeitpunkt gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend  die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Hierin werden unter anderem einheitliche Kennzeichnungsvorschriften hinsichtlich
Verkehrsbezeichnung, Herstellerangaben, Inhalts- und Hilfsstoffen, Lagerung und Haltbarkeit, Alkoholgehalt, Allergenen und Nährwertangaben detailliert und eindeutig geregelt.

Ein ganz besonderer Fall ist jedoch die direkte Beklebung von zum Verzehr bestimmten Produkten. Lebensmittel sind in der Regel ohnehin schon schwierig zu bekleben, da sie sehr unterschiedliche, oft raue, unebene, fettige oder feuchte Oberflächen aufweisen. Von dieser klebetechnischen Herausforderung abgesehen, sind jedoch noch einige weitere Punkte zu beachten, die nur durch spezielle, so genannte lebensmittelechte Etiketten erfüllt werden können.

Material, Klebstoff und Aufdruck dürfen bei unmittelbarem Kontakt weder Geruch noch Geschmack des Nahrungsmittels beeinflussen oder verändern. Das Label (vor allem der Aufdruck) muss ferner gegen Einwirkungen des Lebensmittels (Öl, Fett, Feuchtigkeit) resistent sein und dauerhaft lesbar bleiben. Es darf keinerlei Migration (Übergang, Wanderung) von irgendwelchen Bestandteilen oder Stoffen in das Nahrungsmittel erfolgen, damit jegliche potenziell gesundheitsgefährdende Kontamination ausgeschlossen ist. Selbstverständlich müssen ohnehin alle im Aufkleber enthaltenen Substanzen gesundheitlich absolut unbedenklich, ungiftig und unschädlich sowie nach festgelegten Prüfnormen für direkten Lebensmittelkontakt zugelassen sein.

Aufkleber für Brot mit 
lebensmitteltauglichen Klebstoff
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist dennoch Lebensmittel nicht gleich Lebensmittel, wenn es um die direkte Beklebung geht. So gibt es beispielsweise Klebstoffe, die nur für den direkten Kontakt mit trockenen, nicht fettenden Lebensmitteln zugelassen sind. Sobald es sich um fetthaltige / fettende Produkte wie etwa Wurst oder Käse handelt, müssen wiederum ganz andere Klebstoffe zum Einsatz kommen. Migrationsfrei und geruchlos müssen alle lebensmitteltauglichen Selbstklebeetiketten sein, doch je nach Anwendungsart ist zusätzliche Tiefkühl-, Feuchtigkeits- und / oder Fettresistenz notwendig.

Lebesmittelechte Etiketten mit Firmenlogo
Da meistens dicht schließende Verpackungen beklebt werden, sind diese gesetzlichen Anforderungen nur in bestimmten Fällen relevant. Bekanntestes Beispiel für Etiketten mit direktem Lebensmittelkontakt sind sicherlich die Gemüse- und Obstaufkleber auf Avocados, Kürbissen, Birnen, Melonen etc. Diese enthalten meist einen PLU-Code (engl. „price look-up code“ = „Preisnachschlage-Code/Nummer“) und dienen der Preisermittlung an der Kasse. Oftmals werden auch Sorte (z.B. bei Äpfeln), Herkunftsland, Bio-Siegel oder weitere Informationen aufgedruckt. Beklebtes Obst wird außerdem gerne als natürlicher Werbeartikel auf Messen und anderen Veranstaltungen eingesetzt – in diesem Fall mit individuellem Firmenlogo bedruckt.

Blanko-Etikett zum Selbstbeschriften
Des Weiteren werden Brote oftmals mit lebensmittelechten Aufklebern zu Werbe- oder Informationszwecken beklebt („100 % Dinkel“, „Natursauerteig“ „Unser bestes Kaiserbrot“). Wenn vorbereitete Sandwiches, Wraps oder belegte Brötchen in dünner Frischhaltefolie eingewickelt zum Verkauf angeboten werden, empfiehlt es sich ebenfalls, nur lebensmittelechte Kennzeichnungsetiketten zu verwenden, um entsprechende Kurzinfos für den Verbraucher wie „Vollkorn“, „Vegetarisch“ oder „Lachs/Ei“ unbedenklich aufzubringen. Blanko-Etiketten mit lebensmittelechtem Klebstoff produzieren wir gerne auf Anfrage für Sie. Diese können manuell oder per Thermotransferdrucker beschriftet werden.