Dienstag, 14. Juli 2015

Tastbares Warnsymbol für Gefahrstoffe

Mehr Sicherheit für Menschen mit eingeschränkter (oder keiner) Sehfähigkeit

Tastbares Warndreieck nach BS EN ISO 11683
Tastbare Warnsymbole
nach BS EN ISO 11683
Warnsymbole für gefährliche Stoffe gibt es viele, doch nur eines von ihnen ist auch für Blinde und Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit „erkennbar“, und zwar weil es ähnlich wie die bekannte Braille-Blindenschrift ertastbar ist. Um auch Blinde und Sehbehinderte vor den Gefahren durch gesundheitsschädliche, giftige, ätzende oder entzündliche Substanzen zu schützen, wurde diese Art der Gefahrstoffkennzeichnung schon vor einigen Jahren in einer europäischen Norm geregelt – der BS EN ISO 11683.

ISO 11683 („Verpackung – Tastbare Gefahrenhinweise –Anforderungen“) definiert die Beschaffenheit und Verwendung eines tastbaren (taktilen) Warnsymbols. Das genormte Warnsymbol ist ein gleichschenkliges Dreieck (alternativ drei tastbare Punkte, die die Ecken eines solchen Dreiecks darstellen). Dieses ertastbare Warnzeichen muss seit 2004 zusätzlich zu den sichtbaren Gefahrensymbolen auf allen Produkten angebracht werden, die für den Verkauf an den privaten Endverbraucher vorgesehen und als giftig, sehr giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, leichtentzündlich
tastbare Aufkleber für Gefahrensymbole
Tastbare Ergänzung für Gefahrensymbole
oder hochentzündlich eingestuft und gekennzeichnet sind.

Tastbare Warndreiecke sind kein Ersatz für die herkömmlichen optischen Gefahrensymbole, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Ergänzung, die Gefährliches ertastbar macht.
Betroffen davon sind unter anderem die Verpackungen von elektronischen / elektrischen Zigaretten (E-Zigaretten) sowie unzählige Verbrauchsprodukte aus Haus und Freizeit wie Putz-, Wasch- und Reinigungsmittel, Pestizide und andere Gartenprodukte, Holzschutzmittel, Harze, Wachse, Farben und Lacke, Lösungsmittel, Druckerpatronen, Heimwerkerprodukte, Klebstoffe, diverse chemische Substanzen und vieles mehr. Bei allen diesen Mitteln wäre für blinde oder sehbehinderte Anwender eine Verwechslung mit ähnlichen Verpackungen aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel oder Kosmetika verheerend und kann durch die genormte ertastbare Sicherheitskennzeichnung vermieden werden.

transparentes, erhabenes Warndreieck
Ertastbare Sicherheitskennzeichnung in transparent, somit bleibt die Produktinformation lesbar

tastbares Warnsymbol nach ISO 11683
Lieferung erfolgt auf Rolle, auch für maschinelle Spendung geeignet
Das tastbare Warnetikett wird daher oft als Zusatzetikett auf bereits vorhandene Etiketten oder Verpackungen aufgebracht. Die Beschaffenheit der transparenten Aufkleberfolie aus Polyethylen (PE) beeinträchtigt nicht die Lesbarkeit der überklebten Produktinformationen oder sichtbaren Warnhinweise. Es kann einfach an geeigneter Stelle über Text oder Symbole geklebt werden, um sowohl die visuelle als auch die taktile Gefahrkennzeichnung zu gewährleisten.

Das Dreieck ist auf einem runden Aufkleber aufgedruckt und lässt sich dadurch leicht vom Träger abziehen und aufkleben. Lieferung auf Rolle gewährleistet anwenderfreundliches Handling. Schwarze Streifenmarkierungen (Lesemarken) auf dem Trägerpapier ermöglichen außerdem maschinelle Spendung und Verarbeitung.